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PKV-Lexikon

Mai 2nd, 2011 | By | Category: Gesundheit und Wellness | Insgesamt Gelesen: 87 | Heute Gelesen: 0

Die Gesundheitsfürsorge und die damit verbundenen Versicherungsleistungen stehen immer wieder im Mittelpunkt der Medien und Politik. Gerade aktuell wird wieder darüber diskutiert, wie man die zukünftigen Deckungslücken im Bereich der Krankenversicherung schließen kann. Entsprechend werden verschiedene Modelle vorgestellt, wie es zukünftig ermöglicht werden kann, Kosten einzusparen oder schlichtweg die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen.

Doch gerade der Laie hat oftmals berechtigte Schwierigkeiten, die Lösungsansätze angesichts der Vielzahl von Fachbegriffen überhaupt erkennen zu können. Aus diesem Grunde wird nun ein Lexikon in Sachen Krankenversicherung online gestellt, welches durch einfache Begriffserklärungen ermöglichen soll, der aktuellen Diskussion zu folgen. Ferner dient es auch für all jene, welche sich überlegen, in die private Krankenversicherung (kurz PKV) zu wechseln. Denn auch hier sollte bereits von Beginn an klar sein, auf welche Aspekte man bei der Wahl achten muss.

Ambulante Behandlung:

Im Groben werden die Behandlungsarten in zwei verschiedene Varianten unterteilt. Hierbei handelt es sich um die stationäre und die ambulante Behandlung. Die ambulante Behandlung kann knapp dahingehend erläutert werden, dass es sich um alle Behandlungsarten handelt, die außerhalb einer stationären Aufnahme erfolgen. Dies ist zumeist der Gang zum Haus- oder Facharzt, jedoch versteht man darunter auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Physiotherapeut. Die Behandlung selbst erfordert keine mehrtägige Aufnahme in einer Klinik (also ohne Übernachtung und Bettennutzung).

Basistarif:

Seit Januar 2009 wurden alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Denn seit diesem Zeitpunkt ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung allen Versicherten gegeben, auch wenn bislang die gesetzlichen Krankenkassen die Ansprechpartner waren. Der Basistarif deckt hierbei in etwa die Leistungen ab, die auch die gesetzliche Krankenversicherung vorsehen. Jedoch kann jeder Versicherte zusätzlich zum Basistarif weitere Zusatztarife wählen, die erforderliche Mehrleistungen berücksichtigen. Das Ganze ist also in Form eines Bausteinsystems zu sehen, wobeijeder Versicherte für sich selbst entscheiden kann, welchen zusätzlichen Baustein er benötigt und gegebenenfalls auch bereit ist zu zahlen.

Beitragsbemessungsgrenze:

Im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze wird festgestellt, ob die jeweilige Person der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Neben den bekannten Freiberuflern, Selbständigen und Beamten haben auch Besserverdiener oftmals die freie Wahl, ob sie die Leistungen der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen, oder sich lieber gesetzlich versichern lassen. Zwar wurde zum 01.01.2009 jedem Versicherten die Möglichkeit gegeben, die Angebote der privaten Krankenkassen zu nutzen, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze decken diese jedoch im Rahmen des Basistarifs nur die grundlegenden Leistungen analog der gesetzlichen Krankenkassen ab.
Dennoch hat sich durch die Einführung der freien Kassenwahl auch im Hinblick auf die privaten Versicherungsträger die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze deutlich geändert. Inzwischen dient sie vielmehr als Maßstab, bis zu welcher Einkommenshöhe der Gesetzgeber für die Versicherungspflicht verantwortlich ist.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig fortgeschrieben, zuständig hierfür ist das Bundesarbeitsministerium.

Deckungsrückstellung:

Im Bereich der Krankenversicherung ist eines meist schnell erkennbar. Gerade in jungen Jahren leistet man oftmals den Beitrag, muss aber die Leistungen noch lange nicht so intensiv nutzen, wie mit zunehmendem Lebensalter. Entsprechend ist es für die Krankenkassen bereits früh absehbar, dass anfangs der Versicherungslaufzeit Überschüsse entstehen, die in späteren Jahren jedoch benötigt werden.
Daher sind die Krankenkassen verpflichtet, für jeden Versicherten eine so genannte Deckungsrückstellung zu bilden. Hierbei werden also Teile der Beiträge für spätere Verwendungen „beiseite gelegt“. Diese Rücklage kann dann in späteren Jahren verwendet werden, um die dann entstehenden Kosten zu decken.
Dieses Modell soll also garantieren, dass der Versicherungsschutz auch dann noch gewährleistet werden kann, wenn er wirklich benötigt wird. Ferner sorgt eben diese Methode auch dafür, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht mehr als nötig angepasst werden müssen.

Entbindungspauschale:

Viele Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung bieten ihren Versicherten das Modell der Entbindungspauschale. Hierbei wird bereits zu Vertragsbeginn festgelegt, welche Leistungen diese Pauschale umfasst und in welcher Höhe die Pauschale im Falle einer Geburt geleistet wird.
Die Pauschale dient zur Deckung der durch die Geburt eines Kindes entstandenen medizinischen und anderen Kosten. Durch die bereits zu Versicherungsbeginn feststehende Höhe wird also allen Versicherten von Beginn an die Möglichkeit gegeben, etwaige Kosten im Vorfeld zu planen.

Gesundheitsprüfung:

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird bei Antragstellung (Neueinstieg in die private Versicherung) oftmals eine Gesundheitsprüfung verlangt. Hierbei wird durch einen Vertrauensarzt der Versicherungsgesellschaft eine Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes vorgenommen. Diese Überprüfung kann entweder durch Untersuchung des potentiellen Versicherten erfolgen, oder aber im Rahmen einer Akteneinsicht beim behandelten Hausarzt.
Die Gesundheitsprüfung dient in erster Linie dazu festzustellen, ob etwa Erkrankungen vorliegen, die mit hohen Krankheitskosten einher gehen können. Die Versicherungsgesellschaft versucht hierdurch bereits von Beginn an einen Überblick über die zu erwartenden Leistungen herzustellen.
Gerade bei chronisch Kranken oder Personen, deren Krankheitsbild hohe Ausgaben erwarten lassen haben somit oftmals nicht die Möglichkeit, den Zugang in die private Krankenversicherung zu finden. Das Risiko ist hier den Versicherungsgesellschaften meist schlichtweg zu hoch.


Krankengeld:

Als Krankengeld bezeichnet man die Leistungen, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als Lohnersatzzahlung erhalten, wenn sie krankheitsbedingt ihrer Erwerbstätigkeit gewisse Zeit nicht nachgehen können. Gleiche Leistungen erhalten auch Freiberufler und Selbständige, sofern sie im Rahmen einer freiwilligen Versicherung der gesetzlichen Kasse unterliegen. Sollte der krankheitsbedingte Ausfall länger dauern als erwartet, so kann gegebenenfalls eine so genannte Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug erfolgen. Hierbei werden die Leistungen der Krankenkassen eingestellt und es erfolgt ein Übergang in die Rentenleistung.
Versicherte der privaten Krankenkassen erhalten Krankengeld nur dann, wenn es im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Dann wäre auch die Höhe im Vorfeld festgelegt. Alternativ kann man hier aber auch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausweichen, welche ebenfalls die Kosten unter Umständen abdeckt.

Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung ist im Bereich der Sozialversicherung anzusiedeln und soll spätere Aufwendungen abdecken, die im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde inzwischen für alle bindend eingeführt. Hierbei werden die Kosten durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat als solchem geteilt. Die Beiträge werden ähnlich den anderen Sozialversicherungsbeiträgen direkt an die Pflegeversicherung abgeführt, die Aufgabe der Pflegeversicherung wird in der Regel durch die Krankenkassen erfüllt.
Darüber hinaus steht es jedoch jedem noch frei, eine zusätzliche Absicherung durch Abschluss einer privaten Pflegeversicherung zu treffen. Denn Kosten, welche durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, werden schnell zur Belastung für unterhaltspflichtige Angehörige. So manche Rücklage wurde von den daraus entstehenden Kosten vollständig vertilgt. Um somit den Angehörigen diese finanzielle Belastung zu ersparen, haben sich bereits viele Personen entschieden, eine freiwillige Pflegeversicherung abzuschließen.

Wie wäre es für Sie mit einer Pflegezusatzversicherung?


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