Das Finanzlexikon
Mai 2nd, 2011 | By Artikelverzeichnis-XL | Category: Kredit und Finanzierung | Insgesamt Gelesen: 83 | Heute Gelesen: 0Gerade im Bereich der Finanzen scheinen gewisse Fachbegriffe vermehrt verwendet zu werden, deren Bedeutung sich nicht unbedingt jedem Laien auf Anhieb erschlossen wird. Daher ist das Finanzlexikon die richtige Alternative, um schnell und bequem die Bedeutung verschiedener Begriffe erläutert zu bekommen.
Mit der Bezeichnung Fonds sind im allgemeinen Investment-Fonds gemeint. Hierbei gründet eine Fondsgesellschaft einen entsprechenden Fonds, an welchem man als Anleger Anteile erwerben kann. Aus diesem Fondskapital heraus versucht dann die Fondsgesellschaft auf dem Investmentmarkt verschiedene Anlagen zu tätigen, die zu einer Vermehrung des Fondskapitals führen sollen. Am Ende wirkt sich dies auf den Wert der Fondsanteile aus. An sein Kapital kommt der Anleger durch Verkauf der Fondsanteile, die bestenfalls einen großen Wertzuwachs hatten. Fonds eignen sich deshalb gut für Anleger, da hier das Risiko möglichst auf mehrere Anlagemöglichkeiten gestreut wird und sich somit meist recht gute Renditen erzielen lassen.
Im Grunde bezeichnet man jede Investition in einen Investment-Fonds als Investmentsparen. Jedoch kann man hier unterscheiden zwischen der einmaligen Investition (als höherer Betrag) und der regelmäßigen Einzahlung in die Fonds. Inzwischen wird dies von vielen Banken als Form der vermögenswirksamen Leistungen angeboten. Hierbei wird monatlich ein fester Betrag an die Fondsgesellschaft überwiesen und somit ständig neue Anteile hinzu gekauft. Am Ende der Laufzeit kann man dann ggf. den Verkauf der Fondsanteile in die Wege leiten und so an das ersparte Kapital gelangen. Jedoch sind hier keine Verzinsungen garantiert.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung hat sich inzwischen zu einem vielfältigen Finanzinstrument entwickelt. Diese kann sowohl zur Risikoabsicherung, wie auch zum Vermögensaufbau verwendet werden. Entsprechend unterscheidet man zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung zahlt man eine monatliche oder jährliche Versicherungsprämie, im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird eine vertraglich festgeschriebene Versicherungsleistung zugunsten der Erben oder Gläubiger fällig. Diese Art der Lebensversicherung kommt beispielsweise häufig bei der Absicherung von Darlehen und Schuldenverpflichtungen in Betracht. Am Ende der vertraglichen Laufzeit ergibt sich jedoch keine Rückzahlung der geleisteten Beiträge.
Bei der Kapitallebensversicherung sind die Versicherungsleistungen im Todesfall wesentlich niedriger, jedoch erhält man nach Ablauf des Vertrags und ohne entsprechenden Versicherungsfall eine Auszahlung nebst Überschussanteile, welche über den Vertragszeitraum erwirtschaftet wurden.
Unter dem Begriff Rentenversicherung gilt es zunächst die gesetzliche von der privaten Variante zu trennen. Die gesetzliche Rentenversicherung obliegt jedem Arbeitnehmer, die Einzahlung erfolgt kraft Gesetz direkt vom Arbeitgeber.
Selbständige und Freiberufler müssen hier jedoch selbst vorsorgen. Und auch der Arbeitnehmer sollte nach Ansicht des Gesetzgebers neben der gesetzlichen Vorsorge eine private Altersvorsorge treffen. Im Zuge dessen hat sich die private Rentenversicherung zu einem beliebten Produkt entwickelt, da man hier mit regelmäßigen (meist monatlichen) Einzahlungen und auch bester staatlicher Förderung ein adäquates Vermögen aufbauen kann, über welches man im Alter verfügen kann.
Unterschieden wird darüber hinaus noch zwischen der klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die oftmals eine höhere Rendite über den gesamten Zeitraum bringen kann. Für viele dürfte diese höhere Rendite jedoch zweitrangig sein, da die Verlässlichkeit der Anlage bei einer solch langfristigen Spareinlage im Vordergrund steht.
Bei vielen Rentenversicherungen hat man am Vertragsende ein Wahlrecht, ob die Auszahlung in fester monatlicher Höhe, oder gar der gesamte erwirtschaftete Betrag auf einmal zu erfolgen hat. Dies bleibt meist jedem Anleger und seinen Interessen selbst überlassen.
